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VGH Baden-Württemberg (10 S 849/98) | Datum: 05.06.1998
Die Beschwerde ist nicht nach §§ 146 Abs. 4 , 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, da entgegen der Auffassung der Antragstellerin ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht [...]